Entdecke Harburg
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Sie möchten, dass Ihre Veranstaltung im Harburger Veranstaltungskalender genannt wird? Mit einer Meldung an die Stadt ist das möglich. Bitte beachten Sie aber: Es werden nur öffentliche Veranstaltungen im Bereich der Stadt Harburg (Schwaben) mit Stadtteilen in den Kalender aufgenommen.
Unabhängig von dieser Meldung gilt: Öffentliche Feiern sind gem. Art. 19 LStVG im Ordnungsamt der Stadt Harburg (Schwaben), Frau Sara Stadler, stadler@stadt-harburg-schwaben.de , 3 Wochen vorher schriftlich anzuzeigen. Dafür können sie dieses Formular zur Veranstaltungsanzeige nutzen.
Bei einem Verkauf von alkoholischen Getränken ist zusätzlich eine Gestattung nach §12 Gaststättengesetz erforderlich. Diese ist ebenfalls 3 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich bei der Stadt Harburg (Schwaben) im Ordnungsamt zu beantragen.